Achtung Gefahrgut!
Akkus und Batterien werden vor dem Gesetz als Gefahrgut eingestuft. Rechtlich gesehen gelten alle „Stoffe, Zubereitungen und Gegenstände“, die bei der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit, Gemeingüter und die Gesundheit bergen als gefährliche Güter. Was also ist zu beachten?
Regeln und Gesetze
Zuständig für Regeln und Gesetze in Bezug auf alle gefährlichen Güter ist das „Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter“. In § 2 wird Gefahrgut so erklärt: „Gefährliche Güter im Sinne dieses Gesetzes sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können.“
Zu den als gefährlich eingestuften Gegenständen, gehören Akkus und Batterien. Das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter oder auch Gefahrgutbeförderungsgesetz (kurz GGBeFG) sieht eine regelmäßige Schulung aller am Transport von Gefahrgut beteiligten Personen vor.
Der Transport von Gefahrgut
Am Transport bzw. der Beförderung von Gefahrgut beteiligt sind alle Personen, die an der Vorbereitung, dem Versand, der Beschriftung und der Ausstellung von Dokumenten für gefährliche Güter beteiligt sind.
Regelmäßige Gefahrgutschulungen sind im gewissenhaften Umgang mit Gefahrgut besonders wichtig. So dürfen zum Beispiel nur Verpackungen für Gefahrgut genutzt werden, die mit einer entsprechenden UN-Codierung gekennzeichnet sind.
Kennzeichnung und Gefahrgutklassen
Bei Gefahrgut unterscheidet man verschiedene Gefahrgutklassen (Gefahrgutklassen 1-9), die selbstverständlich auch jeweils entsprechend gekennzeichnet werden müssen.
Gefahrgutklasse 1 umfasst zum Beispiel alle explosionsgefährlichen Stoffe und Gegenstände, wie zum Beispiel verschiedene Sprengstoffe. Gefahrgutklasse 3 zum Beispiel kennzeichnet alle brennbaren Flüssigkeiten, wie zum Beispiel Benzin, Lack oder Parfüm. Und Gefahrgutklasse 8 umfasst alle ätzenden Stoffe. Dazu zählt unter anderem auch die Batteriesäure. Lithiumbatterien und Zellen, die für E-Bikes genutzt werden, werden immer als Gefahrgut eingestuft und gehören der Gefahrgutklasse 9 an.
Gefahrgutschulungen
Wie wir oben schon geschrieben haben, sind Schulungen im Umgang mit gefährlichen Gütern besonders wichtig. Nicht nur für die persönliche Sicherheit und die Sicherheit anderer, sie sind auch gesetzlich vorgeschrieben und müssen gegebenenfalls nachgewiesen werden können.
Auch in diesem Jahr bieten wir Ihnen wieder eine Gefahrgutschulung an. Die Schulung findet am 03. November 2017 von 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr im Seminarraum des MAXI Autohofs Malsfeld, direkt an der A7 statt.
Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Hier gehts zur Anmeldung: Link!