Batteriepfand
Batteriepfand
Nach §10 des Batteriegesetzes ist jeder der Starterbatterien in den Umlauf bringt, verpflichtet, ein Pfand in Höhe von 7,50 € einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn beim Kauf einer neuen Starterbatterie, nicht zeitgleich eine Altbatterie abgegeben wird. Bitte beachten Sie, dass z.B. Versorgungsbatterien keine Starterbatterien darstellen und somit vom Batteriegesetz befreit sind.
Wie funktioniert die Pfanderstattung?
Sie haben zwei Möglichkeiten Ihr gezahltes Batteriepfand zurück zu erhalten:
Persönliche Rückgabe: Geben Sie Ihre Altbatterie in unserem Ladengeschäft in Melsungen persönlich vor Ort ab. Entsorgung: Entsorgen Sie Ihre Altbatterie bei einem Wertstoffhof, einem Schrotthandel, in einer Werkstatt oder bei jedem Vertrieb von Starterbatterien. Dies ist meist kostenlos möglich. Lassen Sie sich die Entsorgung der Altbatterie durch einen schriftlichen Nachweis bestätigen. Gerne können Sie sich dies auch auf unserer Rechnung bestätigen lassen. Bitte senden Sie uns diesen Nachweis unbedingt innerhalb von 14 Tagen per E-Mail, FAX oder per Post zu.
Wann erfolgt die Rückzahlung?
Die Rückzahlung des Batteriepfands erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Entsorgungsnachweises. Bitte beachten Sie, dass die Rückzahlung immer über die bei der Bestellung gewählten Zahlungsart erfolgt.
Kontaktdaten für die Zusendung des Entsorgungsnachweises
E-Mail: info@akkuman.de
Fax: 05661-920 514
Anschrift: WSB Battery Technology GmbH * Unter dem Schöneberg 11 * 34212 Melsungen
Bitte beachten Sie: Eine Rücksendung der Altbatterie per Post ist in den meisten Fällen aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht zulässig.
Unser Vordruck für Sie:
Rueckgabenachweis_fuer_Fahrzeug-Altbatterien