Balkonkraftwerk anmelden: So geht's | Anleitung 2024
In Zeiten des zunehmenden Umweltbewusstseins möchten immer mehr Privatpersonen, sei es Hausbesitzer oder Mieter, durch den Erwerb einer Mini-PV-Anlage ihren Beitrag zur Energiewende leisten. Wir stehen Ihnen bei, um die richtigen Entscheidungen zu treffen und erklären, wann und wo eine Anmeldung erforderlich ist und wie Sie dies einfach erledigen können.
Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst, die Besitzer einer Mini-PV-Anlage unbedingt wissen sollten:
1. Staatliche Genehmigung
Für kleine Solaranlagen ist keine zusätzliche Genehmigung erforderlich. Sie können einfach kostenlos registriert werden.
2. Meldung ggf. beim Vermieter
Hauseigentümer und Vermieter müssen eine Mini-PV-Anlage in der Regel dulden, können aber dagegen vorgehen, wenn sie beispielsweise die Optik des Hauses beeinträchtigt oder Schäden an der Fassade hinterlässt. Daher empfehlen wir, bereits vor der Anschaffung Rücksprache zu halten.
3. Strafen
Wer Fördergelder beantragen oder auf Nummer sicher gehen möchte, sollte seine Stecker-Solaranlage auf jeden Fall anmelden. Beim Verzicht auf eine Registrierung fallen jedoch für Mini-PV-Anlagenbesitzer in der Regel keine Strafen an.
4. Dauer des Anmeldeverfahrens
In unserem Test haben wir etwa 30 Minuten benötigt. Durch die vereinfachte Regelung seit dem 1.04.2024 geht es sogar noch deutlich schneller, da nur noch 5 statt rund 20 persönliche Angaben im Marktstammdatenregister hinterlegt werden müssen und die Anmeldung beim Netzbetreiber sogar bald komplett entfallen soll.
Muss ein Balkonkraftwerk angemeldet werden?
Ja, Balkonkraftwerke sind grundsätzlich sowohl beim Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister einzutragen als auch beim Netzbetreiber zu registrieren. Die Registrierung beim Netzbetreiber wird allerdings voraussichtlich bald abgeschafft werden.
Gut zu wissen: Mini-Solaranlagenbesitzer müssen bei fehlender Anmeldung keine Bußgelder befürchten.
Schritt 1: Anmeldung beim Netzbetreiber
Viele Balkonkraftwerkanbieter senden Neukunden alle wichtigen Unterlagen in der Regel per E-Mail zu, so dass diese nicht lange danach suchen müssen. Wer ein priwatt Balkonkraftwerk kauft, profitiert sogar vom kostenlosen Anmeldeservice.
Falls der eigene Netzbetreiber kein passendes Musterformular zur Balkonkraftwerkanmeldung hat, besteht die Möglichkeit den Musterbrief der Arbeitsgruppe PV-Plug des Vereins „Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie“ (DGS) zu nutzen.
Wie finde ich meinen Netzbetreiber?
Ist das Balkonkraftwerk installiert, erfolgt seine Anmeldung zuerst beim eigenen Netzbetreiber, der sich in der Regel um das örtliche Stadtwerk oder einen Energieversorger aus der Region handelt.
So lässt sich der zuständige Netzbetreiber für die Anmeldung herausfinden:
- Anruf beim Energieversorger
- Abfrage in der BDEW Datenbank
- Abfrage bei der Störungsauskunft
Was passiert, wenn ich mein Balkonkraftwerk nicht beim Netzbetreiber anmelde?
Im theoretischen Fall, dass der Netzbetreiber ein nicht angemeldetes Balkonkraftwerk bemerkt, werden Nutzer Post erhalten und die Anmeldung nachholen können. Aufgrund des hohen Eigenverbrauchs des erzeugten Stroms ist es allerdings unwahrscheinlich, dass der Netzbetreiber davon etwas mitbekommt.Gut zu wissen: Die Anmeldung beim Netzbetreiber soll noch 2024 komplett abgeschafft werden.
Schritt 2: Registrierung im Marktstammdatenregister
Um ihre Mini-Solaranlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur einzutragen, müssen Balkonkraftwerkbetreiber folgende Schritte durchführen:
- Das Anmeldeverfahren über das MaStR Online Formular starten.
- Ein Benutzerkonto mit sich selbst als Administrator anlegen.
- Sich selbst oder ein Unternehmen als Anlagenbetreiber im Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen.
Sobald das Anmeldeverfahren abgeschlossen ist, können sich Balkonkraftwerkbetreiber jederzeit auf der MaStR-Startseite einloggen und ihre Daten bearbeiten.
Diese drei Schritte dauerten in unserem Test im März 2024 nur noch rund 15 Minuten.
Update April 2024: Laut einer Mitteilung der Bundesnetzagentur sind ab dem 1. April 2024 durch die neu strukturierte Anmeldung nur noch fünf statt rund 20 persönliche Angaben nötig, so dass jeder so einfach wie möglich bei der Energiewende mitmachen kann und noch weniger Zeit nötig ist als in unserem Test.
Was passiert bei einem fehlenden Markstammdatenregister Eintrag?
Theoretisch könnte die Bundesnetzagentur eine Strafe in Form eines Bußgelds basierend auf dem § 21 der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) verhängen, wenn jemand der Anmeldepflicht eines Balkonkraftwerks nicht nachkommt. In der Praxis ist uns allerdings kein Fall bekannt, in dem eine fehlende Registrierung zu Strafgebühren führte.
Wie schnell muss ich ein Balkonkraftwerk anmelden?
Die Registrierung des Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur muss spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme durchgeführt werden.
Antworten auf weitere Fragen zur Anmeldepflicht
Alle, die in unserem Beitrag noch nicht fündig gefunden sind, weil sie die Antwort auf eine spezielle Detail-Frage suchen, haben die Möglichkeit in folgenden Ratgebern noch mehr zum Betrieb eines Balkonkraftwerks zu erfahren.
Brauche ich einen neuen Zähler für mein Balkonkraftwerk?
Selbst bei der Anschaffung einer sehr kleinen Photovoltaik-Anlage für das Balkongeländer könnte es erforderlich sein, einen neuen Stromzähler zu installieren. Dies liegt daran, dass viele ältere Ferraris-Zähler beispielsweise rückwärts laufen, wenn überschüssiger Strom ins Netz eingespeist wird, was in Deutschland nicht gestattet ist.
Diese Zähler eignen sich für den Betrieb eines Balkonkraftwerks:
- Analoge Zähler mit Rücklaufschutz (Symbol findet sich am Zähler)
- Digitale Stromzähler (Zweirichtungszähler oder Zähler mit Rücklaufsperre)
- Smart Meter
Brauche ich die Erlaubnis von Vermieter oder Wohneigentümergemeinschaft?
Vor dem Anbohren einer Wand zur Kabelverlegung oder dem Festschrauben mehrerer Solarmodule an der Hausfassade sollten Nutzer, die eine Mietwohnung mit Balkonkraftwerk wollen, erst mit dem Gebäudeeigentümer sprechen.
Grundsätzlich ablehnen darf er die Nutzung eines Balkonkraftwerks jedoch nur in Ausnahmefällen, beispielsweise wenn sein Haus denkmalgeschützt ist.
Ab 2024 will die Regierung die Balkonkraftwerknutzer durch Mieter außerdem dadurch weiter stärken, indem diese in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) aufgenommen werden. So haben Eigentümer kaum noch Chancen gegen Stecker-Solaranlagen vorzugehen.
Welche Größe ist für ein Balkonkraftwerk ohne Genehmigung zulässig?
Die gute Nachricht ist: Besitzer einer Mini-PV-Anlage müssen diese im Gegensatz zu einer großen Solaranlage nicht genehmigen lassen. Anders sieht es jedoch bei der Anmeldung aus.
Da es in Deutschland keine Bagatellgrenze gibt, müssen auch Nutzer einer Mini-Solaranlage mit einem maximal 600 Watt starken Wechselrichter, diese nach der Installation im Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur und beim eigenen, lokalen Stromnetzbetreiber anmelden. Kosten fallen dafür allerdings keine an und auch ein Fachmann ist nicht nötig.
Sind Balkonkraftwerke bis 600 Watt immer meldepflichtig?
Ja, auch Anlagen mit 600 Watt oder noch weniger Einspeiseleistung müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und beim Netzbetreiber angemeldet werden.
Kann man ein 800 Watt Balkonkraftwerk anmelden?
ein, bisher nicht. Anlagen mit einer Einspeiseleistung von bis zu 800 Watt sollen zwar noch 2024 endlich offiziell erlaubt werden, aktuell sind aber nur 600 Watt Lösungen für die hier in unserem Ratgeber vorgestellte vereinfachte Anmeldung zulässig. Wer ein System mit stärkerem Wechselrichter kauft, muss daher deutlich mehr bürokratische Hürden auf sich nehmen und darf seine Anlage nicht selbst ans Hausnetz anschließen.
Wann kommt die 800 Watt Grenze für Balkonkraftwerke?
Geplant war die Neuerung für den 1. Januar 2024, hat sich aber etwas verzögert, so dass erst Ende März 2024 mit konkreten Entscheidungen der Bundesregierung zu rechnen ist.
Tipp: In unserer Übersicht zu den neuen Balkonkraftwerk Regeln 2024 erklären wir ausführlich, welche Neuerungen in Kürze zu erwarten sind.
Welche Mitteilungspflicht gilt bei Volleinspeisung?
Wenn der Betreiber einer größeren Solaranlage sich dazu entschließt, seinen erzeugten Strom nicht selbst zu verbrauchen, sondern ihn zum Zwecke einer EEG-Vergütung komplett ins Netz einzuspeisen, dann weckt er das Interesse des Finanzamts und muss umfangreiche Zahlungs- und Mitteilungspflichten einhalten.
Ignoriert er die Meldepflicht, droht ihm laut Verbraucherzentrale die Streichung seiner Vergütung oder sogar eine Strafe in Form von Bußgeld nach EnWG (§95).
Eine Mini-PV-Anlage deckt in der Regel allerdings ohnehin nur den Grundbedarf an Energie und hat somit nicht genügend Überschuss für einen lohnenswerten Verkauf.
Was kostet die Anmeldung eines Balkonkraftwerks?
Sowohl die Anmeldung beim Netzbetreiber als auch die Registrierung im Markstammdatenregister sind kostenlos möglich und dürfen selbst durchgeführt werden.